Hausordnung

Regeln für ein gelungenes Miteinander

Unsere Hausordnung

Diese Hausordnung soll ein erfolgreiches Lehren und Lernen sowie einen kameradschaftlichen Umgang ermöglichen. Höflichkeit und gutes Benehmen sind selbstverständlich. Jegliche Anwendung von verbaler und körperlicher Gewalt ist dabei zu unterlassen.

1. Die Schüler werden zur 1. Stunde ab 06.45 Uhr im Schulgelände beaufsichtigt. Der Einlass erfolgt von 07.00 bis 07.12 Uhr durch den Haupteingang, zu weiteren Stunden am Beginn der jeweiligen Pause. Unbefugten ist der Zutritt zum Schulgelände nicht gestattet.

2. Die Straßengarderobe – einschließlich der Kopfbedeckung ist vorzugsweise an den dafür vorgesehenen Halterungen im Schulhaus oder im eigenen Schließfach aufzubewahren. Für Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich.

3. Zeitplan für Unterrichtsstunden und Pausen (hier klicken)

Gegebenenfalls kann durch die Schulleitung ein „Hitzeplan“ angeordnet werden.

​Der Vormittagsunterricht endet nach der 5. bzw. 6. Stunde. Der Nachmittagsunterricht beginnt nach    der Mittagspause.

Schüler ab Klasse 8 können in der Mittagspause mit Erlaubnis der Eltern das Grundstück verlassen.

Die Hofpause wird durch grünes Licht auf den Gängen angezeigt. Alle Schüler haben danach unverzüglich den Hof aufzusuchen.

Für die Mittagspause gilt folgende Regelung:

–   grüne Lampe leuchtet – alle Schüler begeben sich auf den Hof

–   grüne Lampe leuchtet nicht – Aufenthalt auf dem Hof ist nicht gestattet

4. Jeweils beim ersten Gong begibt sich der Schüler auf seinen Platz und bereitet sich auf den Unterricht vor.

5. Die Unterrichtsstunde beginnt pünktlich mit dem Stundengong und wird mit der Begrüßung eröffnet. Der Lehrer beendet die Stunde mit dem Pausengong.

6. Ist eine Klasse ohne Lehrer, so meldet das der Klassensprecher oder ein Vertreter nach ca. 5 Minuten der Schulleitung.

7. Jede Klasse verlässt ihren Unterrichtsraum nach Stundenschluss zügig und in sauberem Zustand. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Das Zimmer ist besenrein zu verlassen. Die Verantwortung dafür trägt der Ordnungsdienst. Während der Hof- und Mittagspause und nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde sind die Zimmer verschlossen. Um Störungen zu vermeiden, ist im Schulgelände und in unmittelbarer Nähe das Benutzen von Musikboxen, das Schreien und anderer vermeidbarer Lärm zu unterlassen.

8. Während der Pausen werden die Türen geöffnet. Die Schüler dürfen die Fenster in der Pause ankippen. Die Schüler halten sich im Schulgebäude, in der Regel im Klassenzimmer auf. Bei Aufenthalt auf den Gängen achtet jeder Schüler auf einen ungehinderten Durchlass seiner Mitschüler und der Erwachsenen. Das Rennen in den Schulgängen ist untersagt.

9. Die Mülltrennung und -entsorgung erfolgt in dafür vorgesehene Behälter.

10. Handys, Smartphones und weitere digitale Endgeräte dürfen auf eigene Gefahr/Verantwortung in die Schule mitgebracht werden, sind aber mit dem Betreten des Schulgebäudes auszuschalten und während der gesamten Unterrichtszeit nicht zu benutzen.
Bei Nichteinhaltung sind die Lehrer durch den Schulleiter beauftragt und berechtigt, die digitalen Endgeräte vorübergehend im Sekretariat in Verwahrung zu nehmen. Die Eltern werden von der Lehrkraft über den Vorfall telefonisch informiert.  

Digitale Endgeräte dürfen nur nach direkter Aufforderung durch die Lehrkraft zu Unterrichtszwecken genutzt werden.

11. Auf dem gesamten Schulgrundstück und in unmittelbarer Umgebung sind für Schüler das Rauchen und der Genuss von Alkohol u. a. Drogen verboten.

12. Das Tragen oder Verbreiten von szenemäßigen (extremistischen) Symbolen und Schriften ist verboten. Das Mitbringen jeglicher Gegenstände, die keinen schulischen Gebrauch haben und andere Personen verletzen können, ist untersagt.

13. Schüler dürfen das Schulgrundstück während der Stundenplanzeit nur mit Erlaubnis verlassen. Das Schulgelände ist nach der letzten Stunde durch den Haupteingang zeitnah zu verlassen. Gleiches gilt nach der Esseneinnahme und nach außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, sich in Freistunden in einem Klassenzimmer aufzuhalten.

14. Fahrräder dürfen nur von Schülern mit einer Fahrradgenehmigung in den zugewiesenen Fahrradständern untergebracht werden. Sie sind grundsätzlich an diese anzuschließen. Im Schulgrundstück (einschließlich Fußwege) ist das Fahren mit dem Fahrrad generell nicht gestattet.

15. Das Anbringen von Aushängen und Informationen bedarf der Genehmigung der Schulleitung.

16. Bei Brand- und Katastrophenalarm, angezeigt durch einen Signalton, verlassen die Klassen gemäß der Brandschutzordnung das Schulgebäude.

17. Mutwilliges Beschmutzen, Beschädigen von Schuleigentum und Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.

Das Einverständnis der der Schulkonferenz erfolgte am 18.05.2022.
Nielebock, Schulleiter, gültig ab August 2022